Im Vergleich zur Interoperabilität bezieht sich die Austauschbarkeit auf ein und dasselbe Produkt verschiedener Hersteller. Das bedeutet, dass Produkte problemlos untereinander getauscht werden können, unabhängig davon, von welchem Hersteller sie stammen. Ziel ist dabei, der Ersatz oder Austausch von Produkten ohne Zusatzaufwand bei der Installation oder Funktionsbeschränkungen im späteren Einsatz.
Um die Austauschbarkeit eines Smart Meters zu gewährleisten, müssen Spezifikationen vorliegen, die die genaue Funktionsweise des Zählers beschreibt. Dies bezieht sich vor allem auf das Datenmodell und die Kommunikationsschnittstellen. Auf der Grundlage dieser Spezifikationen können nun verschiedene Hersteller ein Produkt entwickeln und auf dem Markt anbieten. Der Netzbetreiber erhält dadurch die Möglichkeit, Zähler verschiedener Hersteller zu erwerben. Wird anschließend ein Zähler von Hersteller A eingebaut und nach ein paar Jahren gegen einen Zähler von Hersteller B getauscht, darf es keine nachträglichen Adaptionsarbeiten oder Fehlfunktionen geben. Dies gibt dem Netzbetreiber die Freiheit, unabhängig vom Hersteller agieren zu können.
Es muss möglich sein, beide Eigenschaften, die Interoperabilität wie auch die Austauschbarkeit, prüfen zu können. In Deutschland hat jede Prüfstelle eines Netzbetreibers mindestens eine Smart-Meter-Prüfanlage in Betrieb. Damit ist sichergestellt, dass potenzielle Fehler frühzeitig erkannt werden können, bevor es beispielsweise bei einem großen Roll-out neuer Produkte zu einem späteren Rückruf wegen zu spät erkannter Fehler kommt.
In Deutschland haben Netzbetreiber, Zähler- und Prüfmittelhersteller im Dialog mit der Regierung die Spezifikationen so weit spezifiziert, dass diese Eigenschaften der Interoperabilität und Austauschbarkeit bei Smart Metern gegeben sind. Das Ergebnis ist ein freier Markt mit vergleichbaren Produkten.
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